Frankreich-Mobil-Erleben

Das informative Online-Magazin für Wohnmobilisten, Camper und  Individualisten
 

Bußgelder

Verkehrsüberwachung / Radarkontrollen

Nicht nur die Videoüberwachung hat zugenommen, auch die „Blitzer“ sind inzwischen inner- und ausserorts vermehrt fast überall zu finden. Geblitzt wird in Frankreich ohne Toleranzabzug! Die neuen Anlagen sind teilweise schwer zu erkennen, können mehrere Fahrspuren gleichzeitig erfassen und das Gewicht des Fahrzeugs ermitteln. So kann wird z.B. ein PKW auf der Autobahn bei 130 km/h nicht geblitzt, ein Fahrzeug über 3,5 to. dagegen doch. Sie werden feststellen, dass die Mehrzahl der französischen Fahrer durch die hohen Bußgelder das Tempolimit einhalten. Unser Tipp: Halten Sie sich an das Tempolimit. Siehe auch "RADAR" und "Die neue Anlagen"

Achtung: In Frankreich gilt die HALTER-HAFTUNG!  Vergessen Sie daher den Gedanken "Ich bin nicht gefahren" wenn Sie von hinten geblitzt werden, was in Frankreich überwiegend üblich ist. Nur wenn Sie von der Police oder Gendarmerie angehalten werden, haftet der Fahrer.

Strafmandat ohne "Blitz" für Essen etc.??

JA! Nicht nur das Telefonieren beim Fahren ist verboten, sondern auch ESSEN und TRINKEN, das Schminken, ebenso das RAUCHEN, wenn Minderjährige an Bord sind, sowie das Tragen von Headsets! Durch die Vielzahl der Videoüberwachung, nicht nur auf Autobahnen, werden solche "Sünder" erfasst und erhalten den schriftlichen Bußgeldbescheid (siehe unten). Beißen Sie also als Fahrer während der Fahrt nicht in Ihren Burger und greifen Sie nicht zur Getränkedose. Es kann Ihnen zum Verhängnis werden. Auch diese Bußgelder werden von deutschen Behörden für die französischen Behörden eingezogen. Nicht nur bei Mautbrücken werden Sie gefilmt, auch auf Landstrassen und in der Stadt.

Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog  (OHNE GEWÄHR!) 

Vergehen

Strafe

Falschparken

ab 15 Euro

Kinder unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz

ab 90 Euro

unter 20 km/h zu schnell außerorts

68 - 180 Euro

unter 20 km/h   zu schnell innerorts

135 - 375   Euro

zwischen 20 und 49 km/h zu schnell

135 - 375   Euro

mindestens 50 km/h zu schnell

bis zu 1.500   Euro

Navigationsgerät mit Radarwarner

bis zu 1.500   Euro

Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen

68 Euro

Essen am Steuer

75 Euro

Telefonieren am Steuer auch mit Headset
oder wenn das Fahrzeug am Straßenrand steht.
Also,egal wie: Kein Handy benutzen, wenn man hinter dem Steuer sitzt.

135 Euro

Kopfhörer oder Ohrstöpsel am Steuer tragen

135 Euro

Schminken am Steuer (auch an der Ampel)

75 Euro

ohne Warndreieck und/oder Warnweste

135 Euro

Handy am Steuer

135 Euro

ohne Gurt gefahren (pro Person)

135 Euro

Überladung  zu unserem Artikel

ab 90 Euro

Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,8 Promille)

135 Euro

Alkohol am Steuer (über 0,8 Promille)

4.500 Euro, 2   Jahre Haft

Drogen am Steuer

4.500 Euro, 2   Jahre Haft

Drogen und Alkohol am Steuer

9.000 Euro, 3   Jahre Haft

 

Die Bußgelder sind in Frankreich in Klassen eingeteilt. Näheres hierzu finden Sie auf den frz. Seiten:
Klasse 1     mind. 11 €    max.    50 €
Klasse 2     mind. 22 €    max.    75 €
Klasse 3     mind. 45 €    max.  450 €
Klasse 4     mind. 90 €    max.  750 €
Klasse 5     Gerichtsbeschluss


HINWEIS

Bußgelder können nach EU-Recht auch in Deutschland vollstreckt werden. Die deutschen Behörden werden dann Ihr „Urlaubsknöllchen“ eintreiben. Wer nicht bezahlt kann mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld nicht bezahlt, droht bei erneuter Einreise die Konfiszierung des Fahrzeugs.

Bei groben Verstößen und Ahndung vor Ort (z.B. 50% zu schnell) kann der Führerschein und das Auto direkt von der Polizei beschlagnahmt werden.

Zahlung & Besonderheiten: 
Wer z.B. unter 20 km/h zu schnell war und einen Bußgeldbescheid von 68.- € erhält, muss bei sofortiger Zahlung nur 45.- € zahlen. Dieser „Rabatt“ ist auf dem Bußgeldbescheid – sofern unter 100.- Euro - vermerkt. Bei Nichtzahlung kann sich der Betrag verdreifachen. 

Findet man nach Rückkehr zum Fahrzeug einen Strafzettel wegen Falschparken vor, können Sie diesen über das Internet (https://www.amendes.gouv.fr/portail/index.jsp) begleichen, oder sie kaufen sich im „TABAC“-Laden die entsprechende Steuermarke (timbre fiscal), kleben sie auf das Knöllchen und ab in den Briefkasten. 
Siehe hierzu auch "Zahlung bei Verwarnung"

Alle Angaben ohne Gewähr

 

 
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